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Beitragsordnung des TSV Böhlitz-Ehrenberg

  1. Allgemein

Grundlage dieser Beitragsordnung sind die Regelungen des § 7 (Mitgliedsbeiträge) der Satzung des
Vereins. Diese lauten: „Von den Mitgliedern sind Beiträge zu erheben. Die Höhe, die
Zahlungsmodalitäten sowie die Fälligkeiten des Mitgliedsbeitrages werden von der Mitglieder-/
Delegiertenversammlung festgelegt. Weitere Angaben zu Mitgliedsbeiträgen sind in einer
Beitragsordnung geregelt.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei zu stellen und haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.

  1. Beitragshöhe

Die Beitragshöhe regelt sich nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
Die Beitragshöhe wird für jede Abteilung gesondert festgelegt, die Unterteilung in Erwachsene und
Jugend/Kinder ist möglich. Für passive Mitglieder gelten gesonderte Regelungen.
Ab dem Kalenderjahr 2023 gelten gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom
11.11.2022 folgende Beiträge:
Abt. Fußball: Beitrag Erwachsene: 16,00 € / Monat
Beitrag Jugend/Kinder: 10,00 € / Monat
Aufnahme- und Passgebühr (nur Abteilung Fussball): 10,00 € / Einmalig
Abt. Gymnastik: Beitrag 8,00 € / Monat
Passive Mitglieder: Beitrag 40,00 € / Jahr

  1. Beitragsbefreiung / Sonderregelungen

Satzung und Vorstand können Beitragsbefreiungen und Sonderregelungen zur Beitragshöhe festlegen.
Folgende Mitglieder sind von der Beitragszahlung befreit:
– Ehrenmitglieder
– Übungsleiter/Trainer
– Schiedsrichter
Inhaber eines Leipzig-Passes und Studenten zahlen den ermäßigten Beitrag wie Jugend/Kinder
(10.- €/Monat), der Pass bzw. Studentenausweis ist jährlich nachzuweisen.
Für Geschwisterkinder gelten folgende Sonderregelungen:
Sind mehrere Geschwister Vereinsmitglied, zahlt das 2. Kind nur 50% des Beitrages, jedes weitere Kind wird von der Beitragszahlung befreit. Diese Regelung gilt nur im Nachwuchsbereich.
Auf Antrag und durch gesonderten Vorstandsbeschluss können Mitglieder höchstens für einen Zeitraum von 12 Monaten von der Beitragszahlung befreit werden, wenn die Zahlung für das Mitglied eine unvertretbare Härte bedeutet. Dies gilt insbesondere bei langwierigen Sportverletzungen.

  1. Zahlweise und Fälligkeit

Die Beitragszahlung erfolgt halbjährlich per Überweisung auf das Beitragskonto des Vereins.
Der Beitrag ist jeweils für das laufende Halbjahr am 28.02. und 15.8. des Jahres fällig.
Die Beitragszahlung für passive Mitglieder erfolgt jährlich bar oder per Überweisung bis spätestens 31. März des laufenden Jahres.
Eine Rückerstattung von Beiträgen bei Kündigung ist ausgeschlossen.

Bankverbindung:
Kontoinhaber: TSV Böhlitz-Ehrenberg 1990 e.V.
IBAN: DE31860555921100210705
BIC: WELADE8LXXX

  1. Zahlungsverzug

Bei nicht fristgemäßer Zahlung erfolgen mündliche Mahnungen durch den Mannschaftsbetreuer.
4 Wochen nach dem Zahlungstermin des Beitrags gegenüber dem Verein erfolgt eine erste schriftliche Mahnung des Vereins ohne Mahngebühren. Spätestens zum Ende des Quartals, in dem die Beitragszahlung offen ist, erfolgt eine 2. schriftliche Mahnung, für welche eine Mahngebühr von 5 € erhoben wird. Die Spielerpässe werden bei Zahlungsverzug durch den Vorstand eingezogen.
Gerät das Mitglied mit mehr als 6 Monatsbeiträgen trotz Mahnungen in Verzug, wird nach erfolgloser Anhörung des Mitgliedes durch den Vorstand ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, sowie über einen Vereinsausschluss entschieden. Die Zustimmung zu einem Vereinswechsel oder andere Freigaben erfolgen erst nach Begleichung aller rückständigen Beiträge und sonstiger Forderungen des Vereins.

Beschlossen am 11.11.2022

Der Vorstand des TSV Böhlitz-Ehrenberg 1990e.V

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