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 Die Beitragsordnung des TSV Böhlitz – Ehrenberg 1990 e.V.

1. Allgemein
Grundlage dieser Beitragsordnung sind die Regelungen des § 7 (Mitgliedsbeiträge) der Satzung des Vereins.
Diese lauten:
„Von den Mitgliedern sind Beiträge zu erheben. Die Höhe, die Zahlungsmodalitäten sowie die Fälligkeiten des Mitgliedsbeitrages werden von der Mitglieder-/ Delegiertenversammlung festgelegt. Weitere Angaben zu Mitgliedsbeiträgen sind in einer Beitragsordnung geregelt.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei zu stellen und haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder“

2. Beitragshöhe/Aufnahmegebühr/Sportversicherung
Die Beitragshöhe regelt sich nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Die Beitragshöhe wird für jede Abteilung gesondert festgelegt, die Unterteilung in Erwachsene und Jugend/Kinder ist möglich.
Für passive Mitglieder gelten gesonderte Regelungen.
Ab dem Kalenderjahr 2016 gelten gemäß Beschluss 3/2015 der Mitgliederversammlung 2015 vom 09.10.2015 folgende Beiträge:
Abt. Fußball:
Beitrag Erwachsene: 13,- € / Monat
Beitrag Jugend/Kinder: 7,- € / Monat
Abt. Gymnastik:
Beitrag 7,- € / Monat
Passive Mitglieder:
Beitrag 40,- € / Jahr

Zusätzlich wird bei Eintritt in den Verein eine einmalige (!) Passgebühr von 10,- € fällig.

3. Beitragsbefreiung / Sonderregelungen
Satzung und Vorstand können Beitragsbefreiungen und Sonderregelungen zur Beitragshöhe festlegen.
Folgende Mitglieder sind von der Beitragszahlung befreit:
– Ehrenmitglieder
– Übungsleiter/Trainer
– Schiedsrichter
Inhaber eines Leipzig-Passes und Studenten zahlen den ermäßigten Beitrag wie Jugend/Kinder (7.- €/Monat), der Pass bzw. Studentenausweis ist jährlich nachzuweisen.
Für Geschwisterkinder gelten folgende Sonderregelungen:
Sind mehrere Geschwister Vereinsmitglied, zahlt das 2. Kind nur 50% des Beitrages, jedes weitere Kind wird von der Beitragszahlung befreit. Diese Regelung gilt nur im Nachwuchsbereich.
Auf Antrag und durch gesonderten Vorstandsbeschluss können Mitglieder höchstens für einen Zeitraum von 12 Monaten von der Beitragszahlung befreit werden, wenn die Zahlung für das Mitglied eine unvertretbare Härte bedeutet. Dies gilt insbesondere bei langwierigen Sportverletzungen.

4. Zahlweise und Fälligkeit
Die Beitragszahlung erfolgt halbjährlich per Überweisung auf das Beitragskonto des Vereins.
Der Beitrag ist jeweils für das laufende Halbjahr am 28.02. und 15.08. des Jahres fällig.
Für die Abteilung Gymnastik wird der Beitrag bar und quartalsweise durch die Übungsleiter kassiert.
Die Beitragszahlung für passive Mitglieder erfolgt jährlich bar oder per Überweisung bis spätestens 31. März des laufenden Jahres.
Eine Rückerstattung von Beiträgen bei Kündigung ist ausgeschlossen.

5. Zahlungsverzug
Bei nicht fristgemäßer Zahlung erfolgen mündliche Mahnungen durch den Mannschaftsbetreuer.
4 Wochen nach dem Zahlungstermin des Beitrags gegenüber dem Verein erfolgt eine erste schriftliche Mahnung des Vereins ohne Mahngebühren. Spätestens zum Ende des Quartals, in dem die Beitragszahlung offen ist, erfolgt eine 2. schriftliche Mahnung, für welche eine Mahngebühr von 5 € erhoben wird. Die Spielerpässe werden bei Zahlungsverzug durch den Vorstand eingezogen.
Gerät das Mitglied mit mehr als 6 Monatsbeiträgen trotz Mahnungen in Verzug, wird nach erfolgloser Anhörung des Mitglied durch den Vorstand ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, sowie über einen Vereinsausschluss entschieden. Die Herausgabe von Spielerpässen oder andere Freigaben erfolgen erst nach Begleichung aller rückständigen Beiträge und sonstiger Forderungen des Vereins.
Beschlossen am 15.12.2015
Vorstand des TSV Böhlitz-Ehrenberg 1990 e.V.
Hinweise zur Beitragszahlung
Gemäß der Beitragsordnung vom 15.12.2015 ist der Beitrag jeweils halbjährig zum 28.02 und 15.08. des Jahres fällig.
Die Kassierung erfolgt durch die Mannschaftsbetreuer oder ist auf das Beitragskonto des Vereins zu überweisen.
Es gilt folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: TSV Böhlitz-Ehrenberg 1990 e.V.
IBAN: DE31860555921100210705
BIC: WELADE8LXXX
Auf der Überweisung ist der Name des Mitgliedes und die Mannschaft zu vermerken.
( z.B. Max Musterman, Beitrag 1. HJ 2016, E2-Jugend)
Auf Beitragsermäßigungen wie Leipzig-Pass, Student oder Geschwisterkind ist hinzuweisen.
Bareinzahlungen oder Lastschrifteinzug sind nicht möglich.
Bitte beachtet die Regelungen zum ermäßigten Beitrag, wonach nur Studenten und Inhaber eines Leipzig-Passes darauf Anspruch haben.
Eine Aussetzung des Beitrages (auch bei Verletzungen) ist nur im Ausnahmefall auf Antrag an den Vorstand möglich.

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